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AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen der

ELMANI GmbH
Osterfeuerberger Ring 11
28219 Bremen

1. Geltungsbereich

Die Leistungen und Angebote der ELMANI GmbH erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen (AGB). Diese gelten damit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Auftraggeber, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden.

Hinweisen des Auftraggebers auf seine eigenen oder sonstige abweichende AGB wird hiermit widersprochen.

Individuelle schriftliche Abreden ergänzen diese AGB und gehen ihnen bei Abweichungen vor.

Die AGB der ELMANI GmbH gelten insbesondere auch für alle Verwaltungsverträge über WEG-Verwaltung, Verwaltung von Teil- und Sondereigentum und Mietverwaltung mit den jeweiligen Auftraggebern sowie für alle Verträge mit Dienstleistern.

2. Vertragsschluß

Ein Verwaltungsvertrag gilt als verbindlich abgeschlossen, wenn der unterschriebene Vertrag der ELMANI GmbH rechtswirksam zugegangen ist.

Der Abschluß eines WEG-Verwaltungsvertrags setzt eine wirksame Beschlußfassung der jeweiligen Eigentümerversammlung voraus.

3. Vertragsdauer / Vergütung

Die Vertragsdauer ergibt sich aus den jeweiligen Verwaltungsverträgen der ELMANI GmbH. Die Verträge sind mit einer Kündigungsfrist von 6 Monaten zum Vertragsablauf von den Vertragsparteien ordentlich kündbar. WEG-Verwaltungsverträge enden ohne Kündigungsfrist mit dem im Verwaltungsvertrag festgelegten Datum.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung gemäß § 626 BGB bleibt unberührt.

Die Vergütung der Dienstleistungen der ELMANI GmbH ergibt sich aus den jeweiligen Verwaltungsverträgen. Wenn dort nicht abweichend bestimmt, ist sie grundsätzlich 7 Tage nach Rechnungstellung fällig. Die Bezahlung erfolgt mangels anderer Regelungen durch Abbuchung vom jeweiligen Hausgeld- oder Mietkonto mittels Lastschrift.

Mit den im Verwaltungsvertrag vereinbarten Vergütungen sind alle dort genannten Leistungen abgegolten. Sonderleistungen werden separat in Rechnung gestellt und sind 7 Tage nach Rechnungsstellung fällig. Die Bezahlung erfolgt auf dem vorgenannten Weg. Die Definition der Sonderleistungen ergibt sich aus dem Verwaltungsvertrag und dessen Leistungskatalog.

Alle Vergütungen verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer von derzeit 19 %.

Ein Aufrechnungs- bzw. Zurückbehaltungsrecht des Auftraggebers gegenüber dem Vergütungsanspruch der ELMANI GmbH ist ausgeschlossen, soweit die zur Aufrechnung gestellte Forderung bzw. das geltend gemachte Zurückbehaltungsrecht nicht unstreitig oder rechtskräftig festgestellt ist.

4. Verschwiegenheitspflicht

Die ELMANI GmbH verpflichtet sich, über alle sensiblen Informationen des Auftraggebers, die sie im Zusammenhang mit der Durchführung des Verwaltungsvertrags erhält, Stillschweigen zu bewahren, soweit die Vertragsdurchführung nicht deren Weitergabe erfordert. Diese Verpflichtung gilt über die Beendigung des Vertrags hinaus.

Die ELMANI GmbH verpflichtet sich weiter, für die Auftragserteilung an Dritte bei der Durchführung des Verwaltungsvertrags von diesen keinerlei Zuwendungen zu verlangen oder entgegenzunehmen.

5. Haftung

Die ELMANI GmbH haftet unabhängig von der Art der Pflichtverletzung, einschließlich unerlaubter Handlung, für entstandene Schäden nur, soweit bei ihr, ihren gesetzlichen Vertretern oder leitenden Angestellten Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit bezüglich dieser Schäden vorliegt.

Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haftet die ELMANI GmbH auch für leichte Fahrlässigkeit, allerdings begrenzt bis zur Höhe des vorhersehbaren vertragstypischen Schadens. Für Ansprüche auf entgangenen Gewinn und ersparte Aufwendungen, aus Schadensersatzansprüchen Dritter sowie aus sonstigen mittelbaren Schäden und Folgeschäden haftet die ELMANI GmbH nicht.

Bei der Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen ausgeschlossen.

Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse gelten nicht für Ansprüche, die aus arglistigem Verhalten und aus übernommenen Garantien entstanden sind, sowie aus Ansprüchen aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

Ist der Auftraggeber Nichtkaufmann haftet die ELMANI GmbH auch für Schäden, die ihre Erfüllungsgehilfen verursachen. Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung begrenzt auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden.

Soweit die Haftung für Schäden der ELMANI GmbH gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und sonstigen Erfüllungsgehilfen der ELMANI GmbH.

Im Übrigen wird darauf hingewiesen, daß die ELMANI GmbH zur Abgeltung aller berechtigten und versicherten Ansprüche eine Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung unterhält mit Deckungssummen von 500 TSD EUR je Versicherungsfall, sowie maximal 1 MIO EUR je Versicherungsjahr.

6. Informationspflicht nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG)

Die ELMANI GmbH ist nicht verpflichtet und nicht bereit, im Falle einer Streitigkeit aus einem Vertragsverhältnis mit einem Verbraucher, vor Klageerhebung an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nach den Bestimmungen des VSBG teilzunehmen.

7. Gerichtsstand

Sofern der Auftraggeber Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, gilt als ausschließlicher Gerichtsstand der Geschäftssitz der ELMANI GmbH. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

8. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein, berührt dies die Rechtswirksamkeit dieser Bedingungen im Übrigen nicht. Dasselbe gilt, wenn nur ein Teil einer Bestimmung unwirksam, der andere Teil aber wirksam ist.

Die jeweils unwirksame bzw. nichtige Bestimmung bzw. deren Teil soll von den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen beider Vertragsparteien am nächsten kommt und die den übrigen Bestimmungen nicht entgegensteht.

9. Datenspeicherung

Es wird darauf hingewiesen, daß geschäftsnotwendige Daten, soweit im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes zulässig (§ 26 BDSG), EDV-mäßig gespeichert und verwaltet werden. Näheres bei www.elmani-gmbh.de/datenschutzerklärung.

ELMANI GmbH Bremen                                                                           01.09.2020